| Siebeneinhalb Jahre Haft für brutale Kindesmisshandlung durch Polizisten |
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| Freitag, 31. Oktober 2008 | |
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Für das Landgericht Hildesheim, unter Vorsitz von Richter Ulrich Pohl, gab es keinen Zweifel. Es verurteilte den Polizisten wegen mehrfacher Kindesmisshandlung und Körperverletzung mit Todesfolge.
Der 40 jährige Polizist hatte seine 4 Jahre alte Stieftochter so heftig geschüttelt, dass diese 2 Tage später an einem Hirntrauma verstarb. Doch dies war nur der Abschluss einer Serie von Misshandlungen. Nur wenige Tage vorher hatte er dem Kind so stark ins Gesicht geschlagen, dass der Schläfenmuskel gerissen ist. Das Gericht gelangte auch zu der Auffassung, dass die Ehefrau des angeklagten Polizisten über die Misshandlungen Bescheid wusste. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren gegen die Frau ein wegen unterlassener Hilfeleistung und uneidlicher Falschaussage. Sie hatte im Prozess versucht ihren Mann zu entlasten. Der Polizist beteuerte bis zum Schluss seine Undschuld und behauptete stur, das Mädchen hätte sich beim stürzen verletzt. Zwei vom Gericht in Auftrag gegebene Gutachten schlossen dies jedoch glaubwürdig aus. Zu diesem Thema bei Google suchen: Trackback(0)
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