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Pädophiler Rentner kommt mit erneuter Bewährung davon Drucken
Samstag, 08. März 2008
justitia_kl.jpgSchweiz/Bern (carechild) - Ein Kreisgericht in Bern-Mittelland verurteilte einen 84 jährigen Pädophilen trotz einschlägiger Vorstrafe wegen sexuellem Missbrauch nur zu einer Bewährungsstrafe. Es berücksichtigte damit das hohe Alter des Angeklagten und seine Erkrankung.




Der Pädokriminelle Opa war, krankheitsbedingt, nicht einmal beim Prozess anwesend. Er wurde wegen sexuellen Missbrauchs von mind. 4 Kindern schuldig gesprochen. Den Vorwurf der Schändung (Anm.d.Red.: Dieser Begriff steht in der Schweiz für schweren sexuellen Missbrauch, also das eindringen in Körperöffnungen)  liess das Gericht fallen.

In diesem Fall hatte er mind. 4 Nachbarskinder missbraucht, die ihn als Ersatzgrossvater angesehen haben.

Wohl nur deshalb war es möglich den Pädokriminellen Rentner erneut zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen obwohl er bereits 2003 wegen sexueller Handlungen an einem Kind verurteilt wurde.



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Kommentare (6)add
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geschrieben von Stefffi, 08.03.2008
Ich wusste gar nicht, dass alte Kinderschänderoppas nicht für ihre Taten bestraft werden müssen! Sind diese Taten weniger ekelhaft und weniger schlimm, weil er jetzt so arm, alt und krank ist??? Krank war er ja zu Tatzeiten auch schon! Jedenfalls im Kopf! Wer weiss, was er alles in früheren Jahren für Sauereien angestellt hat und nie dabei erwischt wurde! Hat jetzt JEDER alte, kranke Mann freihe Bahn???
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geschrieben von Stefffi, 08.03.2008
...freihe=freie ;)
vertan vertan, sprach der Hahn
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geschrieben von Karma1, 08.03.2008
Das Urteil ist das Ergebnis einer Einschätzung des Gerichts, welches diese nicht hätte treffen dürfen. Die Frage des Alters des Angeklagten, seines körperlichen oder gesundheitlichen Zustands ist eine reine Frage der Vollstreckbarkeit nicht eine Frage des Urteils! Bei einem Urteil geht es darum eine schuldangemessene Strafe zu finden und so eine Form von Gerechtigkeit herzustellen.
Ob die Strafe dann letztendlch auch vollstreckt werden kann obliegt nicht dem Ermessen des Gerichts.

Weiss jemand, ob das in der Schweiz auch so ist?
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geschrieben von Vergissmeinnicht, 09.03.2008
Leider ist es in der Schweiz nach wie vor gleich wie in Deutschland. Pädosexuelle werden gehätschelt und "therapiert" die Opfer und Betroffenen als unglaubwürdig dargestellt! Es ist auch üblich, dass NUR bedingte Strafen ausgesprochen werden, wie auch Verwahrte in den Ausgang dürfen ohne lückenlose Kontrollen und Überwachungen.

Nun haben sogar Politiker SVP bemerkt, dass diese pseudo Logik gar nichts bringt und es sieht in der Zukunft für solche Straftäter sehr schlecht aus.
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geschrieben von geseki, 10.03.2008
die schweizer behörden sind ja blöd, aber sie bemühen betr. dem thema wenn es um die wahlen geht!!
sämtliche vorstösse wären seit jahren nötig gewesen, aber meistens sind es immer private organisationen, die es an die hand nehmen. für was wir einen kinderschutzbund haben ??? das frage ich mich auch täglich :-( und diese leute arbeiten nicht ehrenamtlich, sondern verdienen gutes geld für was ??? ähmmmmm

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geschrieben von Vergissmeinnicht, 10.03.2008
an geseki - im Bezug der Politik gebe ich Dir Recht, es ist halt kein Thema wo man sich Freunde schafft, insbesondere muss Mann und Frau für solche Motionen hart arbeiten!

Der Kinderschutz Schweiz ist hauptsächlich im Bereich präventiv zu betrachten. Dann wurde bei der KOBIK - FEDPOL neu, dass Personal aufgestockt, diese arbeiten Tag und Nacht und machen ihren Auftrag sehr gut. Leider hat die neue BR Widmer - Schlumpf es nicht für notwendig betrachtet die Provider zur Rechenschaft zu ziehen. Die Schweiz ist somit das einzige Land in dem die Provider tun und lassen können was sie wollen. Mit viel Erfolg ist jedoch das girllover - Forum geschlossen worden, was ja schon mal ein kleiner Anfang ist.
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