| Pädophiler Kinderschänder: 11 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung |
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| Freitag, 27. Juni 2008 | |
Köln (carechild) - Das Landgericht Köln verurteilte einen pädophilen Kinderschänder zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren. Anschliessend muss der Pädophile in Sicherungsverwahrung.
11 Jahre mit anschliessender Sicherungsverwahrung. So lautete das Urteil des Landgerichts Köln gegen einen einschlägig vorbestraften Pädophilen. Der 47 jährige Elektriker hatte gestanden im Oktober 2007 einen zehnjährigen Jungen entführt und in seiner Wohnung in Leverkusen missbraucht zu haben.
Zu diesem Zeitpunkt hatte er kurz zuvor bereits ein elfjähriges Kind entführt und in einem Waldstück vergewaltigt. Der Pädophile wurde 2006 erst aus der Haft entlassen, nachdem er eine langjährige Haftstrafe wegen des gleichen Verbrechens absass. Er hatte in Berlin einen Jungen entführt, in seiner Wohnung missbraucht. Das Kind schrie jedoch laut um Hilfe und wurde von einem Mittäter getötet. Das Landgericht ging davon aus, dass der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und steckt ihn deshalb nach Verbüssung seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung - möglicherweise lebenslang. Zu diesem Thema bei Google suchen: Trackback(0)
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