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Pädokrimineller Kinderschänder bekommt Höchststrafe - 10 Jahre Haft Drucken
Donnerstag, 19. April 2007
Mönchengladbach (carechild) - Höchststrafe! Ein Richter greift durch. Deutlich über dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmass lautet der Schuldspruch: 10 Jahre Haft für sexuellen Missbrauch von Kindern und Besitz von Kinderpornografie.

8 Jahre Freiheitsentzug forderte die Staatsanwaltschaft - dem Gericht war dies nicht genug. Es verhängte die Höchststrafe für schweren sexuellen Kindesmissbrauch und Besitz von Kinderpornografie. 10 Jahre Haft bekam der 38 jährige türkische Angeklagte. Planmässig und unglaublich perfide ging er vor.

Der Fall ist etwas ungewöhnlich, schon allein aufgrund der Vorgehensweise des pädokriminellen Sexualverbrechers. Er hat in der Zeit von April 2005 bis August 2006 die damals 13 und 14 Jahre alten Mädchen, durch Ausnutzung ihrer Unerfahrenheit und Unreife, bis hin zum Beischlaf sexuell missbraucht.

Dem jüngeren Mädchen, der Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin, hat er weisgemacht, sie wäre schwanger. Eine Helferin soll sich als Frauenärztin ausgegeben und dem Kind eingeredet haben, es müsse mit dem pädokriminellen Türken schlafen - dies sei das einzige Mittel dagegen. Die mitangeklagte Helferin wurde allerdings zwischenzeitlich freigesprochen.

In dem benannten Zeitraum hat der Sexualverbrecher die Kinder immer wieder mit sexuellen Übergriffen gequält.

Der Besitz von Kinderpornografie spielte beim Strafmass denn auch keine allzu grosse Rolle, war aber wichtig um ein Gesamtbild des Angeklagten zu ergeben.

Richter Lothar Beckers war nicht bereit so perfide und planmässige Verbrechen mit der von der Staatsanwaltschaft geforderten Haftstrafe von 8 Jahren zu belegen. Er entschied sich für die Höchststrafe. 

Mit ein Grund dafür war, dass der pädokriminelle Verbrecher den beiden Kindern die Aussagen vor Gericht nicht ersparen wollte. Diese mussten nun das Ganze noch einmal durchleben. Bis zum Verhandlungsende kam vom angeklagten Sexualstraftäter auch kein Zeichen von Reue - nicht einmal etwas angespannt wirkte er.

Er nahm das Urteil ganz gelassen entgegen.


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Kommentare (5)add
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geschrieben von Silke, 19.08.2007
Ein guter Richter!!! solche müsste es viel mehr geben!
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geschrieben von naddel, 27.09.2007
ach du scheiße aber die 13 jährige musste doch wissen das das kein mittel is mit ein mann zu schlafn manomann :P
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geschrieben von Blaue Wolke04, 04.02.2008
Wegsperren für immer.
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geschrieben von alina, 14.05.2008
der Richter har richtig entschieden u sehr menschlich denn verbrechen solcher art dürfen nicht einfach imemr so hingenommen werden u so behandelt werden zu oft kanm es schon vor das kindern etwas angetahn wurde u sie auch später noch darunter leiden RESPEKT an dem Richter ;)
Warum Türke
geschrieben von Gebb, 15.06.2008
Wieso wird denn hier explizit von einem "Türken" geredet"?
Wie viele Deutsche gibt es denn, die 2-6 Jahre wg. dem Besitz von Kinderpornographie bzw. deren Verbreitung bekommen? Und es gibt sogar einen Deutschen, den haben sie in Thailand zu 20 Jahren wg. eben diesen Delikten "verknackt".
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busy
 
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