| Nur Geldstrafe für Besitz von Kinderpornos |
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| Freitag, 06. Juli 2007 | |
Gifhorn (carechild) - Das Amtgericht Gifhorn verurteilte einen 37 jährigen Wittinger lediglich zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen wegen des Besitzes von Kinderpornographie. Auch Tierpornographie wurde auf dem Computer des Mannes gefunden.
Lediglich 120 Tagessätze zu je 30 Euro muss der 37 jährige Wittinger zahlen. Nach dem Urteil, mit mehr als 90 Tagessätzen, gilt er allerdings als vorbestraft. Die Polizei ist dem Familienvater im Zuge von Ermittlungen gegen Verdächtige in einem anderen Fall auf die Schliche gekommen.
Auf seinem Computer wurden kinder- und tierpornographische Bilder und Videos gefunden. Richterin Anke Busch machte in der Verhandlung deutlich, dass es sich bei so etwas nicht um Bagatellen handele, sondern dass Konsumenten solcher Bilder weiteren Missbrauchstaten Vorschub leisten. Auch folgte sie den Einlassungen des Angeklagten nicht, der behauptete, die Bilder seien ihm unaufgefordert zugesandt wurden. Die kriminaltechnische Untersuchung seines Computers hätte ein anderes Bild geliefert. Dies wurde durch Aussagen eines Ermittlers bestätigt. Das Urteil fiel relativ milde aus, weil dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden konnte, dass er Material weitergegeben oder getauscht hatte.
Foto: Symbolfoto
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