| Lübeck: Kinderschänder muss für viereinhalb Jahre hinter Gitter |
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| Mittwoch, 23. Mai 2007 | |
Lübeck (carechild) - Er ist Familienvater. Er ist ein Kinderschänder. Jetzt muss er für 4 Jahre und 6 Monate hinter Gitter. Er hat seine eigene Tochter sexuell missbraucht, als diese gerade mal 10 Jahre alt war. Das Gericht sparte auch nicht an Schelte für den Verteidiger.
Das Gericht hatte keinen Zweifel an der Schuld des Kinderschänder, der seine eigene Tochter im Alter von 10 Jahren mehrfach und an verschiedenen Orten (Ehebett,Kinderzimmer,Wald) sexuell missbraucht hat. Die vorsitzende Richterin von Lukowicz sparte auch nicht an Schelte für den Verteidiger. Er hatte das Gericht mit über 100 Beweisanträgen malträtiert und permanent versucht das heute 24 jährige Opfer des Kinderschänder als notorische und krankhafte Lügnerin darzustellen.
Unseriöse Verteidigungsstrategie Der Verteidiger war dabei stets der Auffassung, es sei Aufgabe der Verteidigung Zweifel zu haben. Das Gericht sah dies jedoch anders. Es sei vor allem nicht Aufgabe der Verteidigung Zeugen schlecht zu machen. Die Verteidigungsstrategie des Anwalts sei deswegen unseriös gewesen. Acht Jahre Ermittlungen ergeben 1/3 Straferlass Weil das Verfahren so unglaublich lange dauerte, allein 8 Jahre wurden für die Ermittlungen benötigt und mehrere Monate für den eigentlichen Prozess, gewährte das Gericht sozusagen einen Strafrabatt von einem Drittel der eigentlichen Strafe. Die 4 angeklagten Fälle seien lediglich die Spitze des Eisberges einer 6 Jahre dauernden sexuellen Folter mit einer Vielzahl an Fällen. Es wurden jedoch nur 4 Fälle verhandelt, an die sich das Opfer besonders gut und detailliert erinnern konnte. Das Gericht verhängte eine 4 Monate längere Haftstrafe für den Kinderschänder, als von der Staatsanwältin gefordert. Update 22.04.2009 Der Anwalt übermittelt heute, also fast. 2 Jahre nach dem Prozess, per Telefax folgende Richtigstellung: Nach den ihm vorliegenden Gerichtsakten, habe er nicht über 100 Beweisanträge gestellt, sondern lediglich 21, zzgl. einiger handschriftlich gesteller Anträge. Ziel seiner Verteidigungsstrategie sei es gewesen, Zeugenaussagen in das Verfahren einzuführen, die die Darstellung des Opfers nicht bestätigten. Zu diesem Thema bei Google suchen: Trackback(0)
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