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Längere Sicherungsverwahrung trotz EGMR Urteil rechtmässig Drucken
Freitag, 28. Mai 2010
Nachträgliche Sicherungsverwahrung trotz EGMR Urteil rechtens Celle (carechild) - Das Oberlandesgericht Celle hat sich geweigert einen Schwerverbrecher aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen, deren Fortdauer  nachträglich gegen ihn beschlossen wurde.


Weil von dem Schwerverbrecher auch weiterhin eine grosse Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, muss der Mann in Sicherungsverwahrung bleiben. Er wurde 1987 zu einer 15 jährigen Gesamtfreiheitsstrafe mit anschliessender Sicherungsverwahrung veruteilt. Das Urteil erging zu einem Zeitpunkt, an dem die Sicherungsverwahrung maximal 10 Jahre dauern durfte.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte Deutschland im Dezember 2009 verurteilt, einen Verbrecher aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen, die erst nachträglich, nach neuer Rechtslage, verlängert wurde und sah in der Fortdauer der Sicherungsverwahrung einen Verstoss gegen das Rückwirkungsverbot.  

Das OLG Celle sieht in diesem Urteil glücklicherweise keine bindende Wirkung für Deutsche Gerichte, da das Bundesverfassungsgericht in genau dieser Frage bereits verbindlich geurteilt hat, dass Schwerverbrecher auch nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden könnten und dem keine verfasungsrechtlichen Bedenken entgegenstünden weil Sicherungsverwahrung keine Strafe sei, sondern lediglich dem Schutz der Allgmeinheit vor weiteren gefährlichen Straftaten diene. Weil das Urteil des EGMR dem Willen des Deutschen Gesetzgebers damit widerspreche brauchen sich Deutsche Gerichte (ebenfalls nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Bindungswirkung von EGMR Urteilen ) auch nicht daran halten. Denn das EGMR Urteil entfaltet demnach nur zwischen den unmittelbar beteiligten Parteien eine Bindungswirkung, jedoch nicht automatisch für weitere Fälle.





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