| Kinderschänder zu 12 Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt |
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| Mittwoch, 03. Februar 2010 | |
(Mainz / carechild) - Der Kinderschänder Patrick Q., der im Juli letzten Jahres ein siebenjähriges Mädchen aus dem Elternhaus in Nieder-Olm entführt, verschleppt und vergewaltigt hat, wurde zu 12 Jahren Haft und anschliessender Sicherungsverwahrung verurteilt.
MeMitten in der Nacht entführte der Kinderschänder Patrick Q. ein siebenjähriges Mädchen aus dem Elternhaus in Nieder-Olm, verschleppte es an einen nahegelegenen Weinberg und missbrauchte das Kind. Anschliessend brachte er das schwer verletzte Mädchen wieder zurück.
Für diese Tat verurteilte ihn das Landgericht Mainz gestern zu einer 12-jährigen Freiheitsstrafe mit anschliessender Sicherungsverwahrung. Das Strafmass ist am oberen Limit, weil der Täter nach Ansicht des Vorsitzenden Richters Hans Lorenz, mit besonderer Brutalität und Rücksichtslosigkeit vorgegangen ist. Der Kinderschänder hat nach der Überzeugung des Gericht einen Hang zu erheblichen Straftaten, weshalb die anschliessende Sicherungsverwahrung verhängt wurde. Dies ist nicht Teil der Strafe, sondern dient dem Schutz der Allgemeinheit vor besonders gefährlichen Verbrechern. Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre und Sicherungsverwahrung beantragt, die Verteidigung plädierte für eine Freiheitsstrafe von "unter 10 Jahren". Der Anwalt des Kinderschänders sagte nach der Urteilsverkündung in einem Fernsehinterview, dass sein Mandant mit einer Strafe in dieser Grössenordnung gerechnet hat und bereit sei, die Verantwortung für seine Tat zu übernehmen. Mehr zu diesem Thema: Sexualverbrecher entführt Kind aus Elternhaus Zu diesem Thema bei Google suchen: Trackback(0)
Kommentare
(3)
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Ich kann dieses Urteil nicht gerecht nennen, weil es keine gerechte Strafe für sowas gibt. Also nenne ich es mal "befriedigend" oder "zufriedenstellend". Wenigstens hat man den Eindruck das der Täter für seine brutale Tat büßen soll.
Meldung der Allgemeinen Zeitung vom 10.02.2010 - MAINZ
Der 27-Jährige, der wegen der Vergewaltigung einer Siebenjährigen in Nieder-Olm zu zwölf Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt wurde, hat Revision gegen den Richterspruch eingelegt. Das teilte das Mainzer Landgericht am Dienstag auf Anfrage mit. (Quelle: http://www.allgemeine-zeitung....384265.htm) Sie muessen angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben. Bitte registrieren, wenn Sie noch kein Konto haben.
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