| EuGH: Kindermörder Gäfgen wurde nicht gefoltert |
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| Montag, 30. Juni 2008 | |
Straßburg (carechild) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte macht dem unwürdigen Spiel des Kindsmörders Magnus Gäfgen und seines Verteidigers Michael Heuchemer einen Strich durch die Rechnung. Gäfgen wurde laut Urteilsspruch nicht Opfer von Folter.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nach der Beschwerde des Kindsmörders Magnus Gäfgen entschieden, dass Gäfgen nicht Opfer von Folter durch Strafverfolgungsbehörden wurde.
Der Mörder des elfjährigen Jakob von Metzler hatte beanstandet, dass er während seiner Vernehmung durch Drohung mit "Schmerzen wie er sie noch nie erlebt habe" gefoltert wurde. Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner hatte diese Massnahme getroffen um Gäfgen dazu zu bewegen, den Aufenthaltsort des Kindes preiszugeben und damit sein Leben zu retten. Nur Gäfgen selbst wusste zu diesem Zeitpunkt, dass das Kind bereits tot war. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte musste sich nun nach Gäfgens Beschwerde mit dieser Vorgehensweise befassen und hat dabei klargestellt, dass allein die Drohung Gäfgen solche Schmerzen zuzufügen eine unmenschliche Behandlung darstellt und gegen die Menschenrechtskonvention verstösst - aber eben noch keine Folter ist. Die Richter legten Wert auf die Feststellung, dass sie es als wichtig erachten, dass die damaligen Verfehlungen der Strafverfolgungsbehörden strafrechtliche Konsequenzen hatten. Sowohl Vize-Polizeipräsident Daschner als auch andere daran beteiligte Beamte wurden strafrechtlich angemessen belangt. Während aus einigen Äusserungen von Politikern zu hören war, dass es nun "vorbei sei" mit Gäfgens Klagerei, ist dies tatsächlich nicht sicher. Gäfgen kann auch gegen diese Entscheidung noch Beschwerde einlegen und die Grosse Kammer des EuGH anrufen. Als Quintessenz des heutigen EuGH-Spruchs bleibt festzuhalten, es war nicht korrekt, wie mit Gäfgen umgegangen wurde, Folter indes war es nicht. Wie Gäfgen den Spruch aufgenommen hat, wollte sein Verteidiger Michael Heuchemer nicht mitteilen. Mehr zu diesem Thema: Neues Verfahren für Kindermörder Magnus Gäfgen Bei Gäfgen Verteidiger Michael Heuchemer liegen die Nerven Blank Zu diesem Thema bei Google suchen: Trackback(0)
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Straßburg (carechild) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte macht dem unwürdigen Spiel des Kindsmörders Magnus Gäfgen und seines Verteidigers Michael Heuchemer einen Strich durch die Rechnung. Gäfgen wurde laut Urteilsspruch nicht Opfer von Folter.



