| Ehemaliger Vorsitzender des Kinderschutzbundes wegen Kinderpornographie verurteilt |
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| Mittwoch, 06. Februar 2008 | |
Ulm (carechild) - Ein fast 80 jähriger Soziologieprofessor und früherer Vorsitzender des Kinderschutzbundes in der Region Ulm wurde wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornographie rechtskräftig per Strafbefehl verurteilt. Er hatte den Strafbefehl akzeptiert um eine öffentliche Verhandlung zu vermeiden.
Unbestätigten Medienberichten zu Folge wurde er wegen Besitzes und Verbreitung von ca. 100 kinderpornografischen Bildern zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft machte keine weiteren Angaben über die Höhe des Strafbefehls und die weiteren Umstände.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte dazu lediglich, dass das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sei. Der Kinderschutzbund teilte mit, dass der Mann bereits Anfang Januar sein Amt aus gesundheitlichen Gründen abgegeben hätte. Er war 20 Jahre lang, bis 1996, Vorsitzender des Kinderschutzbundes Ulm/Neu-Ulm und danach Ehrenvorsitzender. Während seiner Vorstandszeit hatte er die "Kontaktstelle gegen Gewalt an Kindern" eingerichtet und den "begleiteten Umgang" bei streitigen Sorgerechtssachen entwickelt. Dieses Instrument ist heute Bestandteil des bürgerlichen Gesetzbuches. Der Kinderschutzbund bezeichnete den Vorfall als "grauenhaft" und wies darauf hin, dass der Mann im Zusammenhang mit seiner Arbeit keinen Kontakt zu Kindern hatte. Zu diesem Thema bei Google suchen: Trackback(0)
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Klar hat er den Strafbefehl akzeptiert. Warum sollte er das in dem Alter auch noch ausfechten?