Home arrow Newsarchiv arrow Urteile arrow Bewährungsstrafe für einschlägig vorbestraften Kinderschänder aus Steinheim
Bewährungsstrafe für einschlägig vorbestraften Kinderschänder aus Steinheim Drucken
Donnerstag, 31. Januar 2008
Bewährungsstrafe für einschlägig vorbestraften Kinderschänder aus SteinheimEllwangen (carechild) - Ein 62 jähriger Kinderschänder wurde in einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Ellwangen lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Staatsanwalt drohte ihm Sicherungsverwahrung an, sollte er rückfällig werden. Der Vorsitzenden Richterin Sabine Roggenbrod fehlte es offenbar an jeglicher Fachkenntnis über Pädophile.



Der 62 jährige homosexuelle Kinderschänder hatte nur 10 Monate nach Verbüssung seiner zweiten Haftstrafe u.a. erneut einen 14 jährigen Jungen sexuell missbraucht.

Zu Recht verurteilte das Schöffengericht beim Amtsgericht Steinheim den Kinderschänder, der bereits wegen sexuellem Kindesmissbrauch und einer brutalen Vergewaltigung zu Haftstrafen von 4 und 3 Jahren verurteilt wurde, nicht mehr zu einer Bewährungsstrafe. Ein Jahr und Neun Monate sollte er ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe schloss das Gericht kategorisch aus, weil davon auszugehen sei, dass er weitere Straftaten verüben wird..

Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein, die sich ausschliesslich gegen das Strafmass richtete. Ziel: die Strafaussetzung zur Bewährung.

Beim Landgericht Ellwangen, unter Vorsitz von Richterin Sabine Roggenbrod, hatte der Kinderschänder Erfolg mit einer einfachen Masche, die auch cerebral einfach gestrickte Juristen eigentlich längst durchschauen müssten: Mit dem Angebot eine Therapie beginnen zu wollen und sich strengen Bewährungsauflagen zu unterwerfen, versuchte er sein Glück.

Der Staatsanwalt tat sich schwer mit dieser Entscheidung: "Wenn die Therapie nicht erfolgreich ist,steht als nächste Stufe in Ihrem Leben die Sicherungsverwahrung an." Nach diesen warnenden Worten plädierte auch der Staatsanwalt unglaublicherweise für eine Strafaussetzung zur Bewährung.

Nicht ganz so schwer tat sich das Gericht damit. Die Vorsitzende Richterin Roggenbrod: "Wenn die Therapie nicht klappt und Sie das zu verantworten haben, ist es aus. Die Gesellschaft muss geschützt werden."

Mit diesen Worten entliess Richterin Sabine Roggenbrod einen gefährlichen Kinderschänder wieder in die Gesellschaft.

Die Strafe wurde auf 4 Jahre zur Bewährung ausgesetzt.



Zu diesem Thema bei Google suchen:


Trackback(0)
Kommentare (5)add
Fuer den Inhalt der Kommentare sind die jeweiligen Urheber verantwortlich. (Userinhalte)

...
geschrieben von Heilig´s Blechle, 31.01.2008
Dieses Gericht ist direkt dafür verantwortlich wenn so ein arschloch wieder auf die Menscheheit losgelassen wird. Hoffentlich kann die Richterin den Eltern der nächsten missbrauchten Kinder in die Augen sehen um ihnen zu erklären warum sie so ein krankes dreckschwein freiglassen hat.
...
geschrieben von Franz Guggenheimer, 31.01.2008
Bewährung ist bei so schweren Straftaten ein Armutszeugnis für die Justiz. Die Richterin hat wirklich keine Ahnung! Das ist wie Freispruch, wie ein Knöllchen für Falschparken. Zum kotzen.
...
geschrieben von Markus L, 31.01.2008
Ja Justizia ist blind. In diesem Fall blind und dumm. Wie können Richter nur so grottendämlich sein?
...
geschrieben von Zielfahnder, 11.02.2008
Was muss noch passieren? Ich verstehe unser "Rechtssystem" nicht. Entweder bin ich zu alt dafür oder es stimmt wirklich was nicht. Ich schäme mich für Deutschland!
...
geschrieben von Personenfahndung, 02.03.2008
Hat der Täter die Richterin gef.... oder gekauft ? Und was ist DAS ? "Wenn die Therapie nicht klappt..." Dann gibt es mindestens in Opfer mehr, welches lebenslänglich zu leiden hat!
Sie muessen angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben. Bitte registrieren, wenn Sie noch kein Konto haben.

busy
 
< zurück   weiter >

Ebenfalls interessant

Kinderschänder
Sicherungsverwahrung
erzeugt in 0,34175 Sekunden