| Bewährungsstrafe für einschlägig vorbestraften Kinderschänder aus Steinheim |
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| Donnerstag, 31. Januar 2008 | |
Ellwangen (carechild) - Ein 62 jähriger Kinderschänder wurde in einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Ellwangen lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Staatsanwalt drohte ihm Sicherungsverwahrung an, sollte er rückfällig werden. Der Vorsitzenden Richterin Sabine Roggenbrod fehlte es offenbar an jeglicher Fachkenntnis über Pädophile.
Der 62 jährige homosexuelle Kinderschänder hatte nur 10 Monate nach
Verbüssung seiner zweiten Haftstrafe u.a. erneut einen 14 jährigen
Jungen sexuell missbraucht.
Zu Recht verurteilte das Schöffengericht beim Amtsgericht Steinheim den Kinderschänder, der bereits wegen sexuellem Kindesmissbrauch und einer brutalen Vergewaltigung zu Haftstrafen von 4 und 3 Jahren verurteilt wurde, nicht mehr zu einer Bewährungsstrafe. Ein Jahr und Neun Monate sollte er ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe schloss das Gericht kategorisch aus, weil davon auszugehen sei, dass er weitere Straftaten verüben wird.. Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein, die sich ausschliesslich gegen das Strafmass richtete. Ziel: die Strafaussetzung zur Bewährung. Beim Landgericht Ellwangen, unter Vorsitz von Richterin Sabine Roggenbrod, hatte der Kinderschänder Erfolg mit einer einfachen Masche, die auch cerebral einfach gestrickte Juristen eigentlich längst durchschauen müssten: Mit dem Angebot eine Therapie beginnen zu wollen und sich strengen Bewährungsauflagen zu unterwerfen, versuchte er sein Glück. Der Staatsanwalt tat sich schwer mit dieser Entscheidung: "Wenn die Therapie nicht erfolgreich ist,steht als nächste Stufe in Ihrem Leben die Sicherungsverwahrung an." Nach diesen warnenden Worten plädierte auch der Staatsanwalt unglaublicherweise für eine Strafaussetzung zur Bewährung. Nicht ganz so schwer tat sich das Gericht damit. Die Vorsitzende Richterin Roggenbrod: "Wenn die Therapie nicht klappt und Sie das zu verantworten haben, ist es aus. Die Gesellschaft muss geschützt werden." Mit diesen Worten entliess Richterin Sabine Roggenbrod einen gefährlichen Kinderschänder wieder in die Gesellschaft. Die Strafe wurde auf 4 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zu diesem Thema bei Google suchen: Trackback(0)
Kommentare
(5)
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Dieses Gericht ist direkt dafür verantwortlich wenn so ein arschloch wieder auf die Menscheheit losgelassen wird. Hoffentlich kann die Richterin den Eltern der nächsten missbrauchten Kinder in die Augen sehen um ihnen zu erklären warum sie so ein krankes dreckschwein freiglassen hat.
Bewährung ist bei so schweren Straftaten ein Armutszeugnis für die Justiz. Die Richterin hat wirklich keine Ahnung! Das ist wie Freispruch, wie ein Knöllchen für Falschparken. Zum kotzen.
Ja Justizia ist blind. In diesem Fall blind und dumm. Wie können Richter nur so grottendämlich sein?
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