| 4 Jahre Haft für Vergewaltigung eines zehnjährigen Mädchens im Auto |
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| Dienstag, 15. April 2008 | |
Krefeld (carechild) - Das Landgericht Krefeld verurteilte gestern einen 41 jährigen Kinderschänder, wegen der Vergewaltigung eines zehnjährigen Mädchens in seinem Auto, zu einer Haftstrafe von 4 Jahren. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Der Kinderschänder hatte im vergangenen Oktober ein zehnjähriges Mädchen aus seinem Bekanntenkreis in sein Auto gelockt und an einem einsamen Waldstück in seinem Auto vergewaltigt.
Eine Spaziergängerin, die zunächst ein Liebespaar vermutete, sah schliesslich den Schultornister des Mädchens am Auto liegen und alarmierte sofort die Polizei. Der Kinderschänder flüchtete mit dem Mädchen in seinem Wagen und lieferte sich eine genauso spektakuläre wie kurze Verfolgungsjagd mit der Polizei, bis er schliesslich aufgab. Das gestrige Urteil von 4 Jahren Haft entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Strafmildernd wurde das Geständnis des Kinderschänders berücksichtigt, mit dem er dem Mädchen eine erneute Aussage vor Gericht ersparte. Der weitere Anklagepunkt, die Herstellung von Kinderpornographie und deren beabsichtigter Verkauf im Internet, liess sich nicht nachweisen, hätte allerdings im Strafmass auch keine wesentliche Rolle mehr gespielt. Das Urteil ist durch allseitigen Rechtsmittelverzicht bereits rechtskräftig. Frau mit Zivilcourage stoppt gefährlichen Kinderschänder Zu diesem Thema bei Google suchen: Trackback(0)
Kommentare
(4)
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Nur vier Jahre??? Wenn man bedenkt wie lange ein Raupkopiere bekommen würde...Das ist doch nicht zu fassen. Ich bin dafür das es wieder die Todesstrafe gibt, jedenfalls für Schänder. Wenn er in vier Jahren wieder raus kommt, holt er sich das nächste Kind. Ich verstehe die Rechte der Welt nicht!!!
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Aber das Urteil ist lächerlich!!!!