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11 Jahre und anschliessende Sicherungsverwahrung für Sexualverbrecher Drucken
Donnerstag, 03. April 2008
11 Jahre und anschliessende Sicherungsverwahrung für SexualverbrecherRemscheid (carechild) - Das Gericht nannte ihn einen der schlimmsten Sexualverbrecher, die das Gericht in den letzten Jahren gesehen hatte und ging beim Strafmass für den Kinderschänder weit über den Antrag der Staatsanwältin hinaus. In mehr als 1200 Fällen soll er Kinder sexuell missbraucht haben.




Der 50 jährige Kinderschänder brachte die Kinder planmässig und mit System in seine Abhängigkeit, führte darüber sogar penibel Buch.

Verurteilt wurde er nun in mehr als 1200 Fällen von teilweise schweren sexuellen Missbrauch an 6 Jungen im Alter von neun bis fünfzehn Jahren. Aus juristischen Gründen wurden davon nur 530 Taten abgeurteilt.

Der Vorsitzende der 2. grossen Strafkammer, Wolfgang Hansel, nannte ihn "den schlimmsten Sexualverbrecher, den diese Kammer seit Jahren gesehen hat". Die Staatsanwältin foderte 9 Jahre und 9 Monate Haft mit anschliessender Sicherungsverwahrung. Dies war der Kammer zu wenig. 11 Jahre muss der Kinderschänder nun absitzen und kommt anschliessend in die Sicherungsverwahrung.

Schelte des Gerichts gab es aber auch für die Eltern der Kinder. So fragte Richter Hansel "Wie kann es sein, dass es Eltern gibt, die nicht wissen wo sich Ihre Kinder aufhalten?" Sie hätten es dem Kinderschänder einfach zu leicht gemacht und seien zu unbedarft gewesen. "Wir haben hier Familien gesehen, in denen nicht alles in Ordnung war" so Hansel weiter.





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Kommentare (4)add
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geschrieben von KaDelph, 03.04.2008
Tja, es sind zu viele Eltern in diesem Land, die nicht wissen wo ihre Kinder sind......... LEIDER
Ich hoffe jetzt nur, das nicht irgendso ein überschlauer Psychologe in 13 Jahren endscheidet,
dass der Scheißkerl geheilt ist und ihn dann endläßt............
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geschrieben von Hampelmann, 03.04.2008
Wenn er geheilt ist...warum nicht.
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geschrieben von KaDelph, 04.04.2008
Solche Menschen sind nicht heilbar, dass hat man in vorrausgehenden Fällen mehr als einmal gesehen!!! Immer und immer wieder sind es Wiederholungstäter und in solchen Delikten mehrfach vorbestrafte!!!
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geschrieben von Hendiadyoin, 05.04.2008
11 Jahre und Sicherungsverwarung....das ist doch mal ordentlich!
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busy
 
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