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Donnerstag, 12. Januar 2012 |
Koblenz. Das Oberlandesgericht Koblenz spricht einen Hauptschullehrer in einem Revisionsverfahren vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen frei, weil dem Lehrer, der den mehrfachen Geschlechtsverkehr mit einer 14-jährigen Schülerin einräumte und dafür vom Amtsgericht Neuwied zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde, keine Straftat nachzuweisen sei (Geschäftsnummer: 1 Ss 213/11 - 2070 Js 43408/11 StA Koblenz).
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