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Mitja - ein Kind könnte noch leben wenn... Drucken
Dienstag, 27. Februar 2007
Der neunjährige Mitja aus Leipzig ist tot. Vergewaltigt und ermordet von einem fünffach vorbestraften Pädokriminellen - der Justiz war seine Gefährlichkeit bekannt. Erneut musste ein Kind sterben, das noch leben würde, wenn der Gesetzgeber seine Hausaufgaben gemacht hätte. Auch der kleine Mitja würde noch leben, wenn man seinen Mörder nicht aus der sicheren Verwahrung entlassen hätte...
Der mutmassliche Kindermörder Uwe Kolbig stand bereits viermal in der Zeit zwischen 1981 und 1989 wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern in der ehemaligen DDR im Kreis Bitterfeld vor Gericht. Im Alter von 17 Jahren ist Kolbig erstmals zu einer Jugendstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Dem folgten Strafen von sechs Monaten, zwei Jahren und sechs Monaten sowie drei Jahren.

In Altscherbitz liess sich Kolbig von 1987 bis 1989 stationär psychatrisch behandeln (zur Zeit ist unklar ob dies freiwillig geschah oder aufgrund einer Auflage durch das Strafgericht).

1998 folgte eine Verurteilung zu 2 Jahren ohne Bewährung, weil Kolbig einen 11-jährigen Jungen vergewaltigt hat. Danach sind laut Staatsanwaltschaftssprecher Schulz keine weiteren Delikte von ihm bekannt geworden.

Peinlich für die Polizei in diesem Fall: Zunächst gingen die Behörden bei Kolbig "nur" von einem Verbrechen aus, die Verurteilungen aus der ehemaligen DDR sind zwar im Zentralregister erfasst, der Auszug daraus lag jedoch erst nach Tagen vor.
(Anm.d.Red. "Es lebe die moderne Technik, eine Polizei die auf diesem Niveau arbeiten muss und bei so wichtigen Dingen auf die Briefpost angewiesen ist, kann man nur bedauern.")

CareChild fordert schon seit Bestehen des Vereins die lebenslange Sicherungsverwahrung bei Ersttätern nach Verbüssung der Freiheitsstrafe. Wer einmal ein Kind sexuell missbraucht tut dies in der Regel immer wieder. Dabei töten Ersttäter nur selten ihr Opfer, die Handlungen steigern sich aber. Die Gesellschaft hat ein Recht darauf, vor solchen Verbrechen geschützt zu werden.

In der Berliner Zeitung steht zu diesem Thema ein toller Kommentar von Christian Bommarius:
Zitat:

"
Wäre der Gesetzgeber eine Person, geschäftsfähig und auch strafrechtlich verantwortlich für sein Tun und Lassen, dann säße er seit geraumer Zeit hinter Schloss und Riegel, lebenslang und ohne Aussicht auf Begnadigung. Die Zahl der Verbrechen, derentwegen er zu büßen hätte, ist ungezählt und ist unzählbar, die Delikte, derentwegen er verurteilt würde, lauteten: Mord durch Unterlassen, Totschlag durch Unterlassen, Körperverletzung durch Unterlassen, sexueller Missbrauch durch Unterlassen...Seit sich nicht nur in der Boulevard-Presse, sondern seit einiger Zeit auch in der Rechtspolitik herumgesprochen hat, dass Morde - Sexualmorde vor allem - eventuell von Mördern begangen, aber gewiss erst von Regelungslücken ermöglicht werden, die rechtzeitig zu schließen der Gesetzgeber aus unerfindlichen Gründen vergessen hat, sitzt jedes Mal, wenn einer dieser Morde geschieht, die nach allgemeiner, also zutreffender Ansicht durch beherztes Verrammeln dieser oder jener Regelungslücke hätten vermieden werd en können, der Gesetzgeber mit auf der Anklagebank!"

Die vollständige Meinung von Christian Bommarius lesen Sie hier .





 

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