| Rechtsprofessor: Vertragsentwurf zur Internetfilterung ist juristisch sinnlos |
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| Montag, 16. Februar 2009 | |
Münster (carechild) - Der Vertragsentwurf zwischen dem BKA und den Zugangsprovidern über die Sperrung von Internetseiten mit Kinderpornografie ist, nach Meinung von Prof. Thomas Hoeren vom Institut für Informations- und Medienrecht an der Universität Münster, juristisch sinnlos und nicht durchsetzbar. In einem Gespräch mit CareChild erläutert er warum.
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will, im Auftrag von Wolfgang Schäuble (CDU), die grössten Deutschen Internetprovider auf Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur freiwilligen Sperrung von Internetseiten mit Kinderpornografie bewegen.
Der vertrauliche Entwurf eines Vertrages, der dieses Vorhaben regeln soll, wurde nun veröffentlicht - und von halb Jura-Deutschland allenfalls belächelt. Inhaltlich übernimmt darin das Bundeskriminalamt die volle Haftung für Schäden, die den Providern aus der Sperrung entstehen, beispielsweise wenn versehentlich Seiten gesperrt werden, die gar nichts mit Kinderpornografie zu tun haben. Den Providern wird es überlassen den Zugang zu den durch das BKA mitgeteilten Seiten "auf der Grundlage des jeweiligen Stands der Technik" zu erschweren. Ausserdem sollen diese die Möglichkeit erhalten durch eigene Nachprüfung bestimmte Seiten nicht weiter zu sperren, wenn sich herausstellt, dass diese fälschlicherweise auf der Liste stehen. Bis zur Klärung sollen aber auch solche Seiten gesperrt bleiben. Wie diese Klärung aussieht - darüber schweigt der Vertrag. Prof. Thomas Hoeren, vom Institut für Informations-, Telekommunikations-, und Medienrecht der Universität Münster, erläutert in einem Gespräch mit CareChild, warum solche vertraglichen Regelungen nichts wert sind: "Der vorliegende Vertragsentwurf ist in fast allen Bereichen juristisch sinnlos und nicht durchsetzbar. Es ist höchst zweifelhaft, ob so ein Vertrag nach den Regeln des Verwaltungsverfahrensgesetzes überhaupt geschlossen werden darf. Das Bundeskriminalamt kann beispielsweise eine derartige Haftung, bei der es um erhebliche Summen gehen kann, nicht übernehmen. Das ist mit dem geltenden Staatshaftungsrecht unvereinbar. Ich werte den Vertrag daher lediglich als symbolisch, aber juristisch irrelevant. Der eigentliche Vertragsgegenstand, die technische Sperrung durch DNS-Umleitung, ist sowieso wirkungslos." Prof. Hoeren ist seit 10 Jahren als Rechtsexperte mit Sperrverfügungen im Staats- und Medienrecht befasst - Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen nicht einmal seit 10 Wochen. Mehr zu diesem Thema: Downloads: Artikel: Internetzensur: CareChild-Versuch blamiert Deutsche Politiker Falk: Zensurkritiker fördern Kinderpornografie Bundestagsausschuss: Erhebliche Bedenken gegen Internetsperren Bundestagsgutachten bestätigt CareChild Kritik an Filter für Kinderpornografie Von der Leyens Zensurpläne: Interview mit Internetexperten MdB Jörg Tauss (SPD) Pressemitteilung: Kinderpornografie - Filterpläne der Bundesregierung dämmen Bilderflut nicht ein Filterung von Kinderpornografie ist ungeeignet CareBlog: Bundesfamilienministerin will Kinderpornos verbreiten Zu diesem Thema bei Google suchen: Trackback(0)
Kommentare
(3)
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Man beachte die Vertragsparteien am Anfang des Dokuments. Keine Rede mehr von Ursula, da steht Schäuble´s Sta*ts*icher*eits-Apparat als Vertragspartner! Da weiss man jetzt auch woher der Wind weht. Strohfrau Ursula hat ausgedient. Es lebe unser Antidemokrat. Wir werden beschissen und belogen dass sich die Balken nur so biegen. Ich möchte beiden gern ins Hemd kotzen.
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