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Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie Drucken
Mittwoch, 04. Februar 2009
Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und KinderpornographieDie sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen und Kinderpornographie sind schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte. Das Recht der EU-Mitgliedstaaten sehe zwar Sanktionen und ein relativ hohes Niveau des Schutzes vor Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern vor, dennoch sollte das Schutzniveau angehoben werden, fordert das Europäische Parlament. Besonderes Augenmerk legen die Abgeordneten auf Themen wie Pädophilie im Internet und Sextourismus.


"Vor allem angesichts der ständigen Weiterentwicklung der neuen Technologien, insbesondere des Internets, ist eine Überarbeitung des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie des Rates von 2004  notwendig", so Berichterstatterin Roberta ANGELILLI aus Italien (Europa der Nationen - UEN). Ein immer größerer Teil des gesellschaftlichen Lebens von Kindern und Jugendlichen spiele sich online ab und Kinder würden immer mehr neue Technologien und Kommunikationsmittel nutzen. Das Internet würde daher zunehmend von potenziellen und wirklichen Sexualstraftätern zur Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern genutzt.
 
Grooming: Annäherungsversuche via Internet als Straftat einstufen

 
Es hätten sich neue Formen der Annäherungsversuche an Minderjährige über das Internet zu sexuellen Zwecken entwickelt (das so genannte Grooming). Im Rahmen der Revision des Rahmenbeschlusses müssten auch diese Annäherungsversuche als Straftat eingestuft werden. Die strafrechtliche Verfolgung der Anbieter pädophiler Chat-Räume oder pädophiler Internetforen müsse zudem verstärkt und die Definition von “Grooming” überarbeitet werden.
 
Einschlägige Webseiten für Online-Zahlungsverkehr sperren
 
Die Abgeordneten unterstützen die Bemühungen der EU-Kommission, die gemeinsam mit den wichtigsten Kreditkartenherausgebern prüft, ob es technisch möglich ist, Webseiten, auf denen kinderpornographisches Material verkauft wird, für den Online-Zahlungsverkehr zu sperren oder anderweitig auszuschließen. Zudem sollten sich andere Akteure der Wirtschaft wie Banken, Wechselstuben, Internetanbieter und Suchmaschinenbetreiber, sich aktiv am Kampf gegen Kinderpornographie und sonstige Formen der sexuellen Ausbeutung von Kindern beteiligen.
 
Verbesserte Zusammenarbeit

 
Die Mitgliedstaaten sollen dazu zu verpflichtet werden, die in den Strafregistern enthaltenen Informationen über Sexualstraftaten auszutauschen. So soll auch die Möglichkeit ausgeschlossen werden, dass Sexualstraftäter in einem anderen Mitgliedstaat berufliche Tätigkeiten, die Kontakte zu Minderjährigen beinhalten, ausüben können.
 
Alarmsystem für vermisste Kinder

 
Gemeinsam mit der Kommission soll ein Aktionsprogramm ausgearbeitet werden, um Kinder, die in pornographischen Bildern als sexuell missbraucht identifiziert wurden, angemessen zu schützen und zu unterstützen. Auch ein Alarmsystem für vermisste Kinder auf europäischer Ebene solle eingerichtet werden.
 
Sextourismus strafrechtlich verfolgen

 
Sextourismus, der mit Kindesmissbrauch einhergeht, müsse in allen Mitgliedstaaten als Verbrechen gewertet werden. Alle EU-Bürger, die in einem Mitgliedstaat oder einem Drittstaat eine Sexualstraftat mit Kindesmissbrauch begehen, sollen durch eine einheitliche extraterritoriale strafrechtliche Vorschrift in der gesamten EU strafrechtlich verfolgt werden.
 
Verwaltungssysteme und Interventionsprogramme
 
Die Abgeordneten fordern die Schaffung nationaler Verwaltungssysteme für Sexualstraftäter. Diese sollte auch eine Risikoabschätzung, sowie Interventionsprogramme, wie Therapien für Sexualstraftäter, umfassen. Um zu garantieren, dass das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt gestellt wird, sollten diese Maßnahmenprogramme aus dem Gesamthaushalt der EU finanziert werden.
 
Meldepflicht und verbesserte Schulung

 
Personen, die beruflich regelmäßig mit Kindern zu tun haben, sollen dazu verpflichtet werden, zu melden, wenn sie ernsthaft Grund zu der Annahme haben, dass ein Fall von Missbrauch vorliegt. Auch soll dieser Personenkreis sowie anderes Personal, das möglicherweise Kontakt mit missbrauchten Kindern hat, besser geschult werden, um missbrauchte Kinder identifizieren zu können.
 
591 Abgeordnete stimmten für den Bericht, zwei dagegen, sechs Abgeordnete enthielten sich.




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