| Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie |
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| Mittwoch, 04. Februar 2009 | |
Die sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen und Kinderpornographie sind
schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte. Das Recht der
EU-Mitgliedstaaten sehe zwar Sanktionen und ein relativ hohes Niveau
des Schutzes vor Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern vor,
dennoch sollte das Schutzniveau angehoben werden, fordert das
Europäische Parlament. Besonderes Augenmerk legen die Abgeordneten auf
Themen wie Pädophilie im Internet und Sextourismus.
"Vor allem angesichts der ständigen
Weiterentwicklung der neuen Technologien, insbesondere des Internets,
ist eine Überarbeitung des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der
sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie des Rates
von 2004 notwendig", so Berichterstatterin Roberta ANGELILLI aus
Italien (Europa der Nationen - UEN). Ein immer größerer Teil des
gesellschaftlichen Lebens von Kindern und Jugendlichen spiele sich
online ab und Kinder würden immer mehr neue Technologien und
Kommunikationsmittel nutzen. Das Internet würde daher zunehmend von
potenziellen und wirklichen Sexualstraftätern zur Vorbereitung des
sexuellen Missbrauchs von Kindern genutzt.
Grooming: Annäherungsversuche via Internet als Straftat einstufen
Es
hätten sich neue Formen der Annäherungsversuche an Minderjährige über
das Internet zu sexuellen Zwecken entwickelt (das so genannte
Grooming). Im Rahmen der Revision des Rahmenbeschlusses müssten auch
diese Annäherungsversuche als Straftat eingestuft werden. Die
strafrechtliche Verfolgung der Anbieter pädophiler Chat-Räume oder
pädophiler Internetforen müsse zudem verstärkt und die Definition von
“Grooming” überarbeitet werden.
Einschlägige Webseiten für Online-Zahlungsverkehr sperren
Die
Abgeordneten unterstützen die Bemühungen der EU-Kommission, die
gemeinsam mit den wichtigsten Kreditkartenherausgebern prüft, ob es
technisch möglich ist, Webseiten, auf denen kinderpornographisches
Material verkauft wird, für den Online-Zahlungsverkehr zu sperren oder
anderweitig auszuschließen. Zudem sollten sich andere Akteure der
Wirtschaft wie Banken, Wechselstuben, Internetanbieter und
Suchmaschinenbetreiber, sich aktiv am Kampf gegen Kinderpornographie
und sonstige Formen der sexuellen Ausbeutung von Kindern beteiligen.
Verbesserte Zusammenarbeit
Die
Mitgliedstaaten sollen dazu zu verpflichtet werden, die in den
Strafregistern enthaltenen Informationen über Sexualstraftaten
auszutauschen. So soll auch die Möglichkeit ausgeschlossen werden, dass
Sexualstraftäter in einem anderen Mitgliedstaat berufliche Tätigkeiten,
die Kontakte zu Minderjährigen beinhalten, ausüben können.
Alarmsystem für vermisste Kinder
Gemeinsam
mit der Kommission soll ein Aktionsprogramm ausgearbeitet werden, um
Kinder, die in pornographischen Bildern als sexuell missbraucht
identifiziert wurden, angemessen zu schützen und zu unterstützen. Auch
ein Alarmsystem für vermisste Kinder auf europäischer Ebene solle
eingerichtet werden.
Sextourismus strafrechtlich verfolgen
Sextourismus,
der mit Kindesmissbrauch einhergeht, müsse in allen Mitgliedstaaten als
Verbrechen gewertet werden. Alle EU-Bürger, die in einem Mitgliedstaat
oder einem Drittstaat eine Sexualstraftat mit Kindesmissbrauch begehen,
sollen durch eine einheitliche extraterritoriale strafrechtliche
Vorschrift in der gesamten EU strafrechtlich verfolgt werden.
Verwaltungssysteme und Interventionsprogramme
Die
Abgeordneten fordern die Schaffung nationaler Verwaltungssysteme für
Sexualstraftäter. Diese sollte auch eine Risikoabschätzung, sowie
Interventionsprogramme, wie Therapien für Sexualstraftäter, umfassen.
Um zu garantieren, dass das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt gestellt
wird, sollten diese Maßnahmenprogramme aus dem Gesamthaushalt der EU
finanziert werden.
Meldepflicht und verbesserte Schulung
Personen,
die beruflich regelmäßig mit Kindern zu tun haben, sollen dazu
verpflichtet werden, zu melden, wenn sie ernsthaft Grund zu der Annahme
haben, dass ein Fall von Missbrauch vorliegt. Auch soll dieser
Personenkreis sowie anderes Personal, das möglicherweise Kontakt mit
missbrauchten Kindern hat, besser geschult werden, um missbrauchte
Kinder identifizieren zu können.
591 Abgeordnete stimmten für den Bericht, zwei dagegen, sechs Abgeordnete enthielten sich. Zu diesem Thema bei Google suchen: Trackback(0)
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