| Internetzensur: Koalition einigt sich auf gute Lösung |
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| Freitag, 16. Oktober 2009 | |
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Wenn sich 2 Verhandlungspartner mit ziemlich unterschiedlichen Vorstellungen an einen Tisch setzen und um Kompromisse ringen kommt selten etwas Gescheites dabei heraus. CDU und FDP haben in den Koalitionsverhandlungen offenbar das Gegenteil bewiesen.
Die Internetzensur (Zugangserschwerungsgesetz zu kinderpornografischen Seiten) wird durch einen "Nichtanwendungserlass" für ein Jahr ausser Kraft gesetzt. Dabei ist das Gesetz noch nicht einmal in Kraft getreten. Das Bundeskriminalamt darf keine Sperrlisten an die Provider weitergeben, weder auf gesetzlicher noch auf privatrechtlicher Grundlage. Stattdessen sollen bestehende Meldestellen für Internetverbrechen mit einbezogen werden, z.B. die Meldestelle des ECO Verbandes. Der Auftrag an das Bundeskriminalamt wird lauten: "löschen statt sperren" und dabei auch alternative Möglichkeiten zur traditionellen Polizeiarbeit (und deren langen Wegen) zu nutzen. Der Nichtanwendungserlass gilt für den Fall, dass der Bundespräsident das Zugangserschwerungsgesetz doch noch unterschreiben sollte und damit in Kraft treten lässt und ist zunächst auf ein Jahr befristet. Danach soll überprüft werden, was in der Zeit passiert ist. (Mit anderen Worten: Sind die bearbeiteten Seiten gelöscht?) Das Zugangserschwerungsgesetz wurde, wie Wolfgang Schäuble erst kürzlich in einer Rede zugab, als Wahlkampfthema genutzt und als Profilierungsprojekt erbarmungslos durchgeprügelt, obwohl es handwerkliche Fehler enthält. Der Union, speziell Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, war das genauso bewusst wie egal. Auch in anderen Fragen erzielte man eine beachtliche Einigung. Die Online-Durchsuchung von Computern darf nur noch von einem Richter am Bundesgerichtshof, auf Antrag der Generalbundesanwaltschaft, angeordnet werden und nicht mehr von jedem Amtsrichter. Zudem soll die Befugnis dazu nicht auf Geheimdienste ausgedehnt werden, sondern beim BKA verbleiben, da die Geheimdienste in der Regel nicht auf Gerichtsbeschlüsse für ihre Aktivitäten angewiesen sind... Damit spielt die (ohnehin nur in sehr speziellen Fällen anwendbare) Online-Durchsuchung in der Rechtswirklichkeit quasi keine Rolle mehr. Mit dem Kompromiss zum Zugangserschwerungsgesetz wurde auch die zentrale Forderung von CareChild (löschen statt sperren ) zur allgemeinen Zufriedenheit erfüllt. Weitere Artikel über die Internetzensur Zu diesem Thema bei Google suchen: Trackback(0)
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