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Donnerstag, 28. Mai 2009
Expertenanhörung: Bundesfamilienministerin versagt an allen FrontenBerlin (carechild) - Spätestens bei der gestrigen Expertenanhörung über das neu geplante Kinderschutzgesetz und die Einführung der Internetzensur dürfte auch den Befürwortern von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) mulmig geworden sein. In beiden Vorhaben sehen die Experten keine Chance zur Durchführung.

Durchgefallen und versagt an allen Fronten. Das ist für Ursula von der Leyen die bittere Wahrheit, die ihr gestern vom Familienausschuss und der Expertenanhörung überreicht wurde.

Mit einem neuen Kinderschutzgesetz wollte die Bundesfamilienministerin Kindern mehr Sicherheit verschaffen, indem Sie gesetzlich geregelte Verpflichtungen zu Hausbesuchen von Jugendämtern und weitreichende Meldepflichten bei Misshandlungsverdacht einführen wollte. Kinderschutzexperten hatten schon frühzeitig davor gewarnt. Eine Verpflichtung zu Hausbesuchen sei kontraproduktiv und würde dazu führen, dass gerade Problemeltern sich verschliessen und nicht mehr zugänglich seien, weil diese einen zu schnellen staatlichen Eingriff als Gängelung oder Bedrohung ansehen könnten. Durch so ein verpflichtendes Vorgehen kann keine Vertrauensbasis geschaffen werden, kritisierten Experten.

Zudem seien die Meldepflichten, die bis zum Schulbusfahrer herunterreichten, praktisch nicht durchsetzbar.

Der Familienausschuss nahm das Gesetzesvorhaben, gegen den Willen von Ursula von der Leyen, vollständig von der Tagesordnung, weil es nicht durchdacht und ausgewogen sei. Vertreter von SPD und Grünen waren sich einig, das dieses Gesetz mehr schadet als nutzt.

Auch in Sachen Internetzensur gab die noch-Bundesfamilienminsterin ein trauriges Bild ab. Allen Expertenwarnungen, Einwänden und Internetaufständen zum trotz, hält sie eisern an ihren Plänen zur Einführung der Internetzensur fest. Gestern gab es bei der Expertenanhörung dafür die Quittung. Die Pläne der Bundesfamilienministerin wurden de facto in der Luft zerrissen.

Ursula von der Leyen will bestimme Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt technisch unsichtbar machen anstatt diese Seiten auch tatsächlich vom Netz zu nehmen. Dies brachte die Internetgemeinde derart in Wut, dass sich nahezu 100.000 Kritiker dieses Vorhabens in einer gemeinsamen Petition an den Bundestag wandten. Das ist absoluter und einsamer Rekord.

Bei der gestrigen Expertenanhörung musste der Saal wegen Überfüllung geschlossen werden, die Lliveübertragungen im Internet brachen zusammen - der Bundestagsserver konnte die Last nicht stemmen.

Massive Bedenken und einen "Strauss von verfassungsrechtlichen Problemen" sahen die Experten. Strafrechtsexperte Ulrich Sieber erkennt, angesichts der bekannten Rechtsauffassungen des Bundesverfassungsgerichts, keine Chance für dieses Vorhaben.

Ein einlenken der Bundesfamilienministerin ist dennoch nicht zu erwarten. Die Frage ist nur, wie lange sich eine ignorante und einsichtsresistente Ministerin, die an allen Fronten versagt, noch im Amt halten kann.



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Kommentare (2)add
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Das tut gut
geschrieben von Jochen Kater, 28.05.2009
Es tut so gut das zu lesen!

Hier ist ein Zitat aus der FR, die Klatsche für von der Leyen war riesengross:

Nach dem vernichtenden Urteil zog die Koalition dann auf Drängen der SPD die Notbremse. "Das Kinderschutzgesetz muss in der nächsten Legislaturperiode komplett neu geschrieben werden", sagte SPD-Jugendpolitikerin Caren Marks der FR, "von der Leyens Entwurf ist inhaltlich und handwerklich so schlecht, dass daran nichts verbessert werden kann."


und weiter

Die unsanft gestoppte CDU-Ministerin stellte sich hingegen stur. Über ihren Sprecher ließ von der Leyen erklären: "Wir gehen davon aus, dass das Gesetz in dieser Legislaturperiode beschlossen wird."


War klar, das bei der starrsinnigen Zensursula so ein oberdämlicher Kommentar fernab der Realität folgen musste. So alt ist die doch noch gar nicht das da der Alters-Starrsinn schon eintritt.

Usula von der Leyen
geschrieben von overLine, 28.05.2009
....täusche ich mich oder kommen seit einiger Zeit mehr anwendbare Gesetze von den Gerichtshöfen als aus dem Parlamenten ?
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busy
 
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