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USA: Sexualstraftäter sollen ihre Online-Identitäten melden Drucken
Sonntag, 16. Dezember 2007
us_senat_logo.jpgWashington (carechild) - In den USA sollen Sexualstraftäter künftig sämtliche von ihnen genutzten Online-Identitäten offenlegen. Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 10 Jahre Haft. Der Gesetzentwurf hat aber noch eine viel weitreichendere Zusatzformulierung...





Bis zu 10 Jahre Haft droht der US-Senat Sexualstraftätern an, die ihre Online-Identitäten nicht vollständig offenlegen. Dazu zählen auch Emailadressen und sämtliche Pseudonyme wie z.B. Instant-Messenger Namen von Yahoo, AOL, MSN etc.

Sexualstraftäter sollen diese künftig dem Justizministerium melden. Auf die, nur teilweise öffentliche, Datenbank hätten beispielsweise kommerzielle Social Networking Anbieter wie MySpace Zugang, die einen Datenabgleich schon bei der Registrierung vornehmen könnten und Sexualstraftätern erst gar keinen Zugang gewähren könnten. Diese Anbieter dürfen die Daten aber nicht weitergeben oder anderweitig verwenden.

Ein Sprecher von MySpace erklärte gegenüber der Washington Post, das sein Unternehmen dieses Gesetz begrüsse. Es sei ein weiteres wichtiges Hilfsmittel, um MySpace zu einem "noch sicheren Ort" zu machen.

Bis zu 20 Jahre Haft für Pädophile
Der "KIDS-Act" ("Keeping the Internet Devoid of Sexual Predators Act") enthält aber noch eine weitere Formulierung, die bislang eher wenig beachtet wurde, deren Folgen aber umso weitreichender sind.

Pädophile geben sich im Internet gern als Minderjährige aus um so besser in Kontakt mit ihren Opfern zu gelangen. Zukünftig wird mit bis zu 20 Jahren Haft bedroht, wer älter als 18 Jahre alt ist und sich im Internet als jünger ausgibt um dadurch kriminelle Straftaten zu begehen oder zu unterstützen an denen Minderjährige beteiligt sind. Bereits der Versuch ist strafbar.

Nach Ansicht von US-Rechtsexperten gibt es keine zwingenden juristischen Gründe gegen das Gesetzesvorhaben. Es sei legal Personen aufgrund ihres "criminal records" den Zugang zu bestimmten Diensten zu verweigern.

Ebenso einig sind sich Internetexperten, das dieses Gesetz niemanden daran hindern wird, die dort strafbewehrten Handlungen dennoch zu begehen. Es ist viel zu einfach sich mehrerer Emailadressen etc. zu bedienen.

Allerdings sind die Folgen für Sexualstraftäter, die erwischt werden, umso konsequenter.



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Kommentare (1)add
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geschrieben von HM, 16.12.2007
Ein schlauer Pädophiler wird einfach verschlüsselte Server zum chatten, und entsprechende Anonymisierungs-proxys (wie zB Tor) benutzen. Bei richtiger Anwendung gekoppelt mit dem Verzicht auf Social Networking Profile (die es anderen Menschen geradezu kinderleicht machen, die Persönlichkeit und somit die Privatsphäre von Menschen offenzulegen) ist es beinahe unmöglich für die Ermittler bzw. die zuständigen Stellen, die Straftäter zu überwachen. Wer es perfekt machen will legt sich einen Messanger-Account bei einem weitverbreiteten Anbieter an, gibt diese Adressen an und verschleiert die seines zweiten, verschlüsselten Kanals...Von daher glaube ich, wäre dieses Gesetz eher eine Falle für grenzenlos Dumme (wobei die Beseitigung Dummer ja nicht gerade ohne Vorteil wäre), jedoch nicht für Menschen mit ein wenig Grips dar! Also vollkommener Schwachsinn, wenn auch abschreckend. Aber wie gesagt, wer weiß wie es geht, der kann an nichts gehindert werden!
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