| Kambodscha: 40 Jahre Haft für 2 deutsche Pädokriminelle |
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| Freitag, 09. März 2007 | |
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Kambodscha - Zwei deutsche pädokriminelle Verbrecher sind in Phnom Penh zu Haftstrafen von 28 Jahren und 12 Jahren verurteilt wurden. Ein 61 jähriger Englischlehrer aus Berlin und ein 42 jähriger Englischlehrer aus München verbringen jetzt lange Zeit zusammen in Kambodscha.
Phnom Penh - Die beiden Englischlehrer bestreiten die Taten obwohl die Polizei Videobeweise in der Wohnung eines der verurteilten Verbrecher fand. Der 61 jährige Berliner Karl-Heinz H. hatte 4 kleine vietnamesische Mädchen im Alter von 10-14 Jahren in seine Wohnung verbracht. Bei dem anderen wurden eindeutige Videobeweise gefunden.
Der Richter sagte in der Verhandlung, die beiden hätten geglaubt ihre Verbrechen in einem armen Land ungestraft verüben zu können. "Dem ist nicht so!" Kambodscha sei "keine gute Adresse" für Menschen die kleine Kinder missbrauchen wollen. Die mitangeklagte Mutter eines der Kinder wurde zu 15 Jahren Haft, das mitangeklagte "Vermittlerpärchen" zu 17 Jahren Haft verurteilt. Angesichts der katastrophalen Haftbedingungen in Kambodscha sollte dies eine gewisse abschreckende Wirkung entfalten. Diese erfreuliche Entwicklung ist in Kambodscha nicht selbstverständlich. Bislang hatten sich korrupte Behörden stets geweigert mit ausländischen Ermittlern zusammen zu arbeiten. Eine Strafverfolgung von pädokriminellen Verbrechern war bis zu diesem Urteil in Kambodscha kaum möglich. Zu diesem Thema bei Google suchen: Trackback(0)
Kommentare
(3)
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In der Schweiz gibt es dank den neuen Strafgesetzen für sogenannte Ersttäter in der Regel nur noch Busse oder mit Bewährung statt Haft!!!
In Kambodscha werden Pädophile jetzt endlich verfolgt. Ich hoffe, das der ehemalige und pädophile Kindergruppenleiter, der sich vor einigen Jahren nach Kambodscha abgemolden hat und dort wahrscheinlich auch immer noch Kinder sexuell missbraucht, dort verhaftet wird und eine harte Haftstrafe vor Ort absitzen muss z.B. 20 Jahre. Dieser Pädophile, als Kindergruppenleiter hatte er nämlich (1985-1989) mich als Kind mit zwei weiteren Kindern trotz wissen von im Schulheim Angestellten hat er uns jahrelang dort sexuell missbraucht (das betroffene Schulheim wurde ehemals geführt als eines von vielen Schulheimen von der schweizerischen Stadt Zürich). Wenn er in der Schweiz wäre, würde er trotz erheblichen Zeit und psychischen Aufwendungen seitens uns Opfer eventuell nur mit Busse und Bewährung davonkommen, aber wenigstens vielleicht registriert! Stephan. Sie muessen angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben. Bitte registrieren, wenn Sie noch kein Konto haben.
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