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Pforzheimer Pädophiler: ungewolltes Geständnis des Dieter G.? Drucken
Montag, 09. März 2009
Pforzheimer Pädophiler: ungewolltes Geständnis des Dieter G.?Pforzheim (carechild) - Der erneut unter Kinderpornoverdacht stehende Pforzheimer Pädophile und Krumme13-Chef Dieter G. (54), hat, nach Angaben auf dessen Internetseite, über seinen Anwalt ein Geständnis abgelegt - vermutlich wider Willen. Dieser hatte gegen die erfolgte Computer-Beschlagnahme Beschwerde eingelegt, dabei allerdings den von CareChild zur Anzeige gebrachten Sachverhalt bestätigt.


Der Pädophile hatte auf seiner Internetseite einen Link gesetzt, an dessen Ziel die Aufforderung stand, sich doch mal 30-40 Seiten mit kinderpornografischem Inhalt anzusehen. Auf der Zielseite war dazu eine Liste mit tausenden Internetadressen veröffentlicht, die von der dänischen Regierung als kinderpornografisch eingestuft wurden. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung durchführen lassen und seinen Computer beschlagnahmt.

Beschwerde und Geständnis
Der Pädophile hatte, nach Angaben auf dessen Internetseite,  über seinen Anwalt Beschwerde gegen die erfolgte Hausdurchsuchung und Beschlagnahme seines Computers einlegen lassen. Neben dem ansonsten technisch  wenig zutreffenden Vortrag über Browsercaches, Speicherorte für temporäre Dateien etc. und einer, nach Auffassung von CareChild, rechtlich fehlerbehafteten Einschätzung über Besitz und Strafbarkeit der auf diese Art gespeicherten Dateien, wurde überraschend auch eingeräumt, dass Dieter G. sich den Inhalt der verlinkten Internetseite zu Eigen gemacht hat.

Formulierungsfehler?
Erstaunlich ist das deshalb, weil dieses Eingeständnis ziemlich exakt mit dem von CareChild in der Strafanzeige erhobenen Verdacht übereinstimmt. Ob dies ein Formulierungsfehler seines Anwalts war, oder tatsächlich ein Schuldeingeständnis sein sollte kann man aus der Ferne nur schwer beurteilen, vielleicht war es auch nur das kleinere Übel.

Wie aus dem Durchsuchungsbeschluss hervorgeht vermutet die Staatsanwaltschaft darüber hinaus, dass der einschlägig wegen Handels mit Kinderpornografie vorbestrafte G. auch kinderpornografische Dateien von dieser Liste heruntergeladen hat. Hiergegen richtet sich dem Grunde nach die Beschwerde.

G. berichtet auf seiner Internetseite noch immer darüber, als würde es ihn nichts angehen. Dort liest es sich:  "Paul S. (Name geändert) ...."


Foto: Symbolfoto

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Kommentare (12)add
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Haftung für fremde Inhalte durch Linksetzung
geschrieben von Margot, 10.03.2009
Das er für fremde Inhalte haftet, deren Inhalt er sich zu Eigen macht ist bereits höchstrichterlich bestätigt:

"Leitsatz: Die Haftung desjenigen, der einen Hyperlink auf eine Website mit rechtswidrigen Inhalten setzt, richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen. Macht sich derjenige, der den Hyperlink setzt, die Inhalte, auf die er verweist, zu eigen, haftet er dafür wie für eigene Informationen."

BGH Urteil vom 18.10.2007 (I ZR 102/05), veröffentlicht in NJW 2008, 1882
Vorsicht Zivilrecht :-)
geschrieben von Richter, 10.03.2009
Oh vorsicht bitte. Bei dem BGH Urteil ging es um zivilrechtliche/wettberwerbsrechtliche Fragen. dies bedeutet nicht automatisch auch eine strafrechtliche Verantwortung, da diese Rechtssystematik nur begrenzt auf das Strafrecht übertragbar ist. Aufmerksamkeit dürfte man aber der Formulierung "haftet dafür wie für eigene Informationen" schenken.
"zu eigen machen" ist keine Straftat
geschrieben von Donald, 10.03.2009
Richtig, im Strafrecht gibt es m.W. keine Störerhaftung. Es ist auch glücklicherweise noch nicht strafbar, eine Meinung zu haben oder sich Meinungen anderer "zu eigen" zu machen, ihnen also überwiegend zuzustimmen.

Strafrechtlich relevant im Zusammenhang mit Verlinkungen wäre bestenfalls "Beihilfe" nach §27 StGB, die aber hier nun gar nicht zu erkennen ist.

Was genau ist an dem Vortrag zu Browser-Caches wenig zutreffend?

Gruß
Donald

Zitat von Dieter G*******g
geschrieben von Kein Täter Sein, 10.03.2009
Hier ist mal ein Zitat von Dieter G*******g inklusive aller Rechtschreibfehler. Hat er im Forum des Trierer Volksfreund nach einem Artikel über seinen Pädophilenverein Krumme13 gepostet (2002):
Es muß wohl erst Blut fließen bis das Volk und insbesondere die Medien wach werden. Und entlich mal diese menschenverachtende Anprangerung an den Pranger stellt.
Die Pädophilen sind die Juden von heute vor der damaligen Reichskristallnacht.


Eine Anprangerung an den Pranger stellen find ich irgendwie cool.
Geständnis
geschrieben von Josef Grimm, 13.03.2009
lol, wassn das fürn Anwalt?
Aber sehr gut, hoffentlich bringts was!
G*******g-Alarm
geschrieben von Pforzheimer, 19.03.2009
Heute steht schon wieder ein Artikel über G*******g im Pforzheimer Kurier das seine "Redaktionsräume" durchsucht wurden. Die haben auch ne Vollmacke beim Kurier
Für all die Vollpfosten (insbesondere die Schnarchhaken vom Kurier), die es immer noch nicht gerallt haben:
Dieter G*******g=K13 Online="Paul S."=Atlas-Büroteam

Das ist eine Ein-Mann-Verbrecher-Show von einem Schwulen, der sich an Kindern aufgeilt. Wie doof können Journalisten sein?
...
geschrieben von Freud, 23.03.2009
Bald gehts richtig rund. Ich freu mich schon.
Rund?
geschrieben von Lassereden, 23.03.2009
Bald gehts richtig rund. Ich freu mich schon.


Wie sollen ich das denn verstehen?
Fieseking
geschrieben von Elli Pirelli, 30.03.2009
warum läuft der fiese möpp noch frei herum? purer wahnsinn.
...
geschrieben von Muttchen, 09.04.2009
Es wird langsam Zeit das D. Fieseking mal für längere Zeit in den Knast wandert. Da kann er ja wie sein Kumpan der Pädokriminelle Ilja S. in der Schauspieltruppe engagieren.
Warum sind eigentlich die meisten Pädophilen so schrecklich hässlich.
bin in Pforzheim...
geschrieben von henrik, 28.04.2009
... kann den Dieter aber nicht finden; hat mal jemand seine Anschrift zu Hand?

Drewes meint: UndabundzugehthaltmaleinerüberdiePlanke ;-)
Äußerst dubioses Vorgehen.
geschrieben von Volker, 22.05.2009
Mal ganz unabhängig von den Vorstrafen dieses Herrn - Es reich also einen Link zu setzen auf eine Seite, die einen Link zu einer Liste hat, welche die dänische Regierung als KiPo einstuft, um eine Hausdurchsuchung anzusetzen? Das ist eindeutig rechtswiedrig. Jeder halbwegs mit der Materie vertraute Anwalt wird so eine Anklage in der Luft zerreissen.

Und apropros "Dänische Sperrliste". Was von dieser Liste zu halten ist, kann jeder schnell selbst feststellen, ohne die fraglichen Seiten aklicken zu müssen. Einfach mal in der Suchmaschine ihres Vertrauens die Begriffe "dänische Sperrliste" eingeben und die Beiträge lesen.
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