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Pädokrimineller vor Gericht: Ich werde es wieder tun! Drucken
Samstag, 19. Juli 2008
Pädophiler wird es wieder tunKiel (carechild) - Ein 49 jähriger pädokrimineller Kinderschänder aus Neumünster steht wegen mehrfachem Kindesmissbrauch vor dem Kieler Landgericht. Schriftlich teilt er mit, er werde es wieder tun sobald er wieder in Kambodscha sei. Und es sieht so aus, als könnte diese Katastrophe bald wahr werden.


Acht Jahre soll der pädophile Musiker aus Neumünster hinter Gittern. Anschliessend soll er den Rest seines Lebens in Sicherungsverwahrung verbringen. So verlangt es die Staatsanwältin in dem Verfahren um den sexuellen Missbrauch von Kindern, die der Sexualverbrecher in Kambodscha vergewaltigt haben soll.

Erstmals in der bundesdeutschen Justizgeschichte wurden dazu 5 Kinder extra aus Kambodscha eingeflogen , damit diese hier vor Gericht aussagen können.

Als die Staatsanwältin ihr Plädoyer hält und dieses Strafmass verlangt, gähnt der pädophile Kinderschänder nur gelangweilt. Und er hat leider allen Grund dazu. Denn die Chancen, dass dieser den Gerichtssaal als freier Mann verlässt stehen gut.

Dabei steht es ausser Frage, das er die Taten begangen hat. Der Pädophile suhlt sich ja geradezu in seiner Abartigkeit. Offen und schriftlich teilt er dem Gericht mit, er werde sofort im Anschluss an das Verfahren zurück nach Kambodscha fliegen um weiter Kinder zu missbrauchen und werde sich durch nichts davon abhalten lassen.

Die Staatsanwältin ist schlicht in Beweisnot, der Prozess wackelt. Zu viele Fehler wurden gemacht. Der allergrösste: Der Verbrecher hätte auch in Kambodscha vor Gericht gestellt werden können, wenn von Deutschland aus keine Auslieferung beantragt worden wäre. Dort wäre er mit Sicherheit beereits verurteilt und bestenfalls zu 20 Jahren Haft in einem "komfortablen" kambodschanischen Gefängnis. Die kambodschanischen Behörden verfolgen Kinderschänder zum Glück mittlerweile gnadenlos.

Der nächste grosse Fehler: Mitarbeiter einer vor Ort tätigen Kinderschutzorganisation hatten den Verbrecher beobachtet, und direkt in Kambodscha festnehmen lassen. Wohl weil man den Behörden vor Ort nicht wirklich traute, wurden die Opfer des Pädophilen von Mitarbeitern der Organisation vernommen und die Protokolle an die Staatsanwaltschaft geschickt.. Ein Festessen für die Verteidigung vor einem deutschen Gericht. Diese machte natürlich geltend, die Kinder wurden beeinflusst usw.

Das Urteil soll am 22. Juli fallen - sollte der Verbrecher freikommen, wäre das die Bankrotterklärung für die bundesdeutsche Justiz, die dann unfähig wäre, weitere schwerste Straftaten eines aidskranken, einschlägig vorbestraften Pädophilen zu verhindern.

Dieser Fall ist damit geradezu das Paradebeispiel für die Notwendigkeit von lebenslanger Sicherungsverwahrung für pädophile Sexualverbrecher.


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Urteil gegen pädophilen Sextouristen ist gefallen




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Kommentare (4)add
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geschrieben von KaDelph, 19.07.2008
Da bleibt einem doch wirklich jedes Wort im Hals stecken.............

Die deutsche Justiz ist nicht in der Lage endlich härte Gesetze zu schaffen um unsere Kinder zu schützen.
Aber die Ministerpräsidenten der Bundesländer lassen mal so eben das Grundgesetz ändern, damit sie den Hartz4 Mist nicht wieder rüchgängig müssen.....
Das geht, aber Gesetze zum Schutz unserer Kinder zu ändern, das schafft anscheinend keiner. Aber wie auch? Immer öfter hört und liest man das Politiker, Richter, Staatsanwälte ectr. auch Kinderpornos auf ihren PC's haben und nicht nur das......
Also werden die auch keine Gesetze ändern, sonst müßten sie sich von ihrem schönen Leben verabschieden..........
Irgendwann, wird das mal jemand selber in die Hand nehmen, so weit wird's noch kommen (gab's ja schon mal = Marianne Bachmeier. Ich ziehe meinen Hut vor ihr)

Gewissensfrage der Verteidigung
geschrieben von Philipp Aepler, 20.07.2008
Eine zu tiefst zu bedauernde Ausgangslage.
Ich hoffe, der Prozess findet trotz aller bürokratischen und juristischen Fehler, doch noch einen gerechten Ausgang.

Eine Frage bleibt für mich:
Wie verantwortet die möglicherweise erfolgreiche Verteidigung das Ergebnis mit ihrem eigenen Gewissen.

Allein die Annahme des falls ist für mich schier nicht so tragbar.
...
geschrieben von Karma1, 21.07.2008
Die möglicherweise erfolgreiche Verteidigung ist ein Anwalt.... :-)

Nein,im Ernst. Ich finde es nicht bedenklich wenn Anwälte auch solche Straftäter verteidigen, ebenso wie ich es in Ordnung finde, wenn sie dies ablehnen. Das Recht auf Verteidigung und einen fairen Prozess ist so elementar, dass man es eben nicht nach belieben für bestimmte Straftäter ausschliessen kann.

Aber egal wie das Urteil ausgeht, nach den(!) Äusserungen dieses pädophilen Verbrechers könnte man ihn wohl auch vorläufig in die Klappse stecken (Stichwort: "Gefahr für andere.."). Eine langfristige Lösung ist das sicher nicht.

Also das mit dem Paradebeispiel für die Sicherungsverwahrung würde ich auch unterschreiben! Man müsste das allerdings noch vorbeugend verhängen können, beispielsweise für Perverse wie den Angeklagten hier, der damit droht weiter Kinder zu vergewaltigen.


Gott sei Dank............
geschrieben von KaDelph, 25.07.2008
*DEUTSCHLAND / KIEL*
Freitag, 25. Juli 2008, 09:30 Uhr
Sicherheitsverwahrung fuer Kinderschaender
Das Landgericht Kiel hat den paedophilen Sextouristen Matthias O. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sechseinhalb Jahren Haft und anschliessender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der HIV-infizierte Mann aus Neumünster hat nach Ansicht der Richter mehrere Jungen in Kambodscha sexuell missbraucht. Das Gericht folgte mit seinem Urteil weitgehend der Staatsanwaltschaft, die acht Jahre Haft und Sicherungsverwahrung gefordert hatte. Der Verteidiger des einschlaegig vorbestraften und bekennenden Paedophilen hatte auf Freispruch plaediert, da die Schuld des 49-Jaehrigen nicht eindeutig nachweisbar sei. Die Verteidigung will in Revision gehen.

Hoffentlich läuft die Verteitigung mit ihrer Revision gnadenlos vor die Wand!!!
Gut, dass die Richter hier nicht blind waren!!!
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