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Neues Urteil: 11 Jahre Haft für Tims Stiefvater Drucken
Montag, 05. März 2007
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Im zweiten Prozess um den Tod des zweieinhalbjährigen Tim aus Elmshorn hat das Landgericht Itzehoe den Stiefvater zu einer Haftstrafe von 11 Jahren verurteilt. Die erstmalige Verurteilung zu 13 Jahren wurde vom BGH wegen eines Rechtsfehlers aufgehoben.





Die Karlsruher Richter hatten in der Begründung zur Urteilsaufhebung erklärt, das Strafmass mit der Bergündung des "langen Leidens" des Kindes stehe im Widerspruch zum ersten rechtsmedizinischen Gutachten, demzufolge der Junge zum Todeszeitpunkt bewusstlos gewesen sei. In dem neu aufgerollten Verfahren gab es nach Staatsanwalt Peter Müller-Rakov keine neuen Erkenntnisse. Müller-Rakov forderte erneut 13 Jahre Haft für den 39 jährigen Stiefvater.

Der Angeklagte hat Tim mehrmals mit dem Kopf auf eine harte Fläche gestossen. "Das Kind schrie dabei, der Angeklagte machte weiter, er ließ nicht von dem Kind ab", sagte Müller-Rakow.

Als besonders strafverschärfend wertete die Staatsanwaltschaft auch das Verhalten des Angeklagten unmittelbar nach der Tat. Der Angeklagte hat nicht nur die Mutter des Kindes auf die Suche nach ihm geschickt, er habe sogar Hinweise auf eine mögliche Täterschaft der Mutter gegeben. "Dies hat neues Unrecht geschaffen" so die Staatsanwaltschaft.

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Kommentare (1)add
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geschrieben von Karla_Kolumna, 13.08.2007
Demnach hat das Kind also "weniger gelitten", weil es während des Martyriums irgendwann bewußtlos wurde....??? Wie krank ist denn dieser Richter????
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