| Fall Nadine - Staatsanwaltschaft fordert achteinhalb Jahre Haft |
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| Dienstag, 24. April 2007 | |
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Hildesheim (carechild) - Im Fall Nadine hat die Staatsanwaltschaft heute achteinhalb Jahre Haft für den Vater gefordert, die Mutter soll ein Jahr auf Bewährung bekommen. Die Leiche des kleinen Mädchens wurde nie gefunden.
Er soll das Kind brutal misshandelt, geschlagen und nicht ausreichend mit Nahrung versorgt haben. Die Mutter soll zugesehen , ihrer Tochter aber nicht geholfen haben.
Davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Sie forderte deshalb in ihrem Schlussplädoyer achteinhalb Jahre Haft für den Vater wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen und ein Jahr auf Bewährung für die Mutter wegen unterlassener Hilfeleistung. Der Fall hatte einiges an Aufsehen erregt , zum einen weil die Leiche des kleinen Mädchens nie gefunden wurde, zum anderen weil die angeklagten Eltern kurz danach ein weiteres Kind bekamen und ebenfalls Nadine nannten um ihr "verlorenes" Kind zu "ersetzen". Gerichtsgutachten mit einer Speichelprobe des verschwundenen Kindes haben übrigens ergeben, dass der angeklagte Vater nicht der leibliche Vater sein kann. Ein Antrag der Verteidigung auf Haftentlassung für den Vater blieb dennoch erfolglos. Die Verteidigung wird nächste Woche ihr Plädoyer halten. Weitere Artikel zu diesem Thema: Fall Nadine - Mutter schaute zu und half nicht Fall Nadine - Hauptbelastungszeugin bestätigt Misshandlungen Fall Nadine - Nachbarn haben nichts bemerkt Fall Nadine - Verteidigung hat Freispruch gefordert Urteil im Fall Nadine - Acht Jahre Haft für den Vater Fall Nadine - Grossvater findet Nadines Leiche Zu diesem Thema bei Google suchen: Trackback(0)
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