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Bundestag beschliesst besseren Schutz vor Sexualstraftätern Drucken
Freitag, 23. März 2007
Berlin - Der Bundestag hat durch die beschlossene Reform zur Führungsaufsicht von ehemaligen Strafgefangenen für einen besseren Schutz vor rückfälligen Sexualstraftätern gesorgt. Des weiteren wurde eine unhaltbare Gesetzeslücke geschlossen, die für bestimmte Sexualstraftäter in Ostdeutschland keine nachträgliche Sicherungsverwahrung ermöglichte.

Zukünftig droht Sexualstraftätern nach ihrer Entlassung eine weitere Haftstrafe von bis zu 3 Jahren, statt bisher 1 Jahr, sofern sie gegen Auflagen verstossen. Als Auflagen kann das Gericht im Rahmen der Führungsaufsicht die regelmässige Meldung bei der Polizei, den regelmässigen Besuch bei einem Therapeuten etc. anordnen. Neu ist ausserdem, dass Sexualstraftätern durch Auflagen die Kontaktaufnahme zu Kindern generell verboten werden kann. Zudem ist es künftig möglich für entlassene Sexualstraftäter die Führungsaufsicht unbefristet -nötigenfalls also lebenlang- anzuordnen. Bislang war die Führungsaufsicht auf 5 Jahre befristet.

Geschlossen hat der Bundestag auch die unhaltbare Regelungslücke, dass in Ostdeutschland die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter, die vor 1995 vor Gericht standen nicht angeordnet werden konnte. Auch hier können nun Sexualstraftäter nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden, wenn Sie weiterhin als gefährlich gelten.



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