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Bürgermeister von Bühlertal wegen Kinderpornografie suspendiert Drucken
Dienstag, 28. August 2007
Rastatt (carechild) - Der Bürgermeister von Bühlertal, im Landkreis Rastatt, wurde wegen Verbreitung von Kinderpornografie suspendiert. Er hatte zuvor den Strafbefehl des Amtsgericht Baden-Baden über 10.000 Euro akzeptiert, bestreitet aber die Vorwürfe.

Der Vorwurf lautete "Verbreitung von Kinderpornografie". Michael Stockenberger, Bürgermeister von Bühlertal, bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe jedoch. Den Strafbefehl habe er nur akzeptiert um Schaden von seinem Amt abzuwenden.

Stockenberger erklärte gegenüber der "Badischen neuesten Nachrichten" er habe vor etwa 2 Jahren eine Datei mit "einschlägigem Inhalt" von einem Unbekannten erhalten, diese "Schweinerei" jedoch sofort gelöscht.

In der Tat konnte die Kriminaltechnik eine gelöschte kinderpornografische Datei wiederherstellen. Stockenberger bestreitet vehement solche Dateien weitergeschickt zu haben.

Anderen Zeitungsberichten zu Folge ist es unklar, ob es sich dabei um die einzige Datei gehandelt hat oder ob weitere Dateien auf dem PC des Bürgermeisters gefunden wurden.

Das Landratsamt Rastatt hat Stockenberger nach vorheriger Anhörung vom Dienst suspendiert und ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

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Kommentare (2)add
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geschrieben von Redaktion, 28.08.2007

Wenn im Fernsehen Menschen etwas gefährliches tun, heisst es meistens "Liebe Kinder, bitte nicht nachmachen".

Liebe Leser, Sie bitte auch nicht!

Wer auf Kinderpornografie aufmerksam wird, sollte dies zur Anzeige bringen. Durch diesen Fall wird klar, dass auch jemand der wegschaut/weglöscht (aus welchen Gründen auch immer) sich in Gefahr begibt strafrechtlich verfolgt zu werden.

Teflonbeschichtet wegen Versorgungsanspruch
geschrieben von Jack Trace, 03.12.2008
Auch im saarländischen Schiffweiler steht der amtierende
Bürgermeister Wolfgang Stengel seit 1,5 Jahren mit eingeleitetem Verfahren wegen Besitz und Verbreitung von Kinder
pornographie unter Anklage und bezieht krankheitsbedingt volle
Bezüge, bei geäusserter bewiesener Vorliebe für junge Frauen!! seit 06/07!!

Es gibt keine Äusserung und keine Regung, nur die Hoffnung
lebenslang vom Steuerzahler dafür belohnt zu werden.

Dieser Staat schützt keine Kinder.



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