| §180 StGB Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger |
|
| Donnerstag, 12. April 2007 | |
|
§ 180
Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren
Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt. (2) Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (3) Wer eine Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit bestimmt, sexuelle Handlungen an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist der Versuch strafbar. Zu diesem Thema bei Google suchen: |
| < zurück | weiter > |
|---|
Ebenfalls interessant
sexueller- Schul-Hausmeister sammelte Kinderpornos
- §182 StGB Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
- §176a StGB Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
- §176 StGB Sexueller Missbrauch von Kindern
- §174 StGB Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
- Kindesmissbrauch 2006: Katholische Kirche zahlt 398 Millionen
- Sexueller Missbrauch: Gericht verwirft 3200 Fälle - wegen Verjährung
- Sexueller Missbrauch - Vater legt Geständnis ab
- Pädokrimineller Kinderschänder bekommt Höchststrafe - 10 Jahre Haft
- Kindesmissbrauch - Bundesweite Razzia gegen 40 Verdächtige
- Kassel: Nur 5 Jahre Haft für Tausendfachen Kindesmissbrauch
- Sexualstraftäter muss in nachträgliche Sicherungsverwahrung
- Sexueller Missbrauch in 500 Fällen - Staatsanwalt verlangt 4 Jahre und 3 Monate Haft
- Ludwigsburger Kinderschänder - 28 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern
- Brutaler Sexgangster (7 Jahre) in Grundschule?
- Studie: Konsumenten von Kinderpornographie missbrauchen auch Kinder
- Gerichtshilfe schickt vorbestraften Kinderschänder zur Arbeit in Kindergarten
- Kind angefahren und missbraucht: Ein Urteil wie Donnerhall
sexuell
- Indien: Regierung plant umfassende Kinderschutzgesetze
- Prozessbeginn: Sexueller Kindesmissbrauch in 3700 Fällen
- Kindesmissbrauch - 44 jähriger Pädophiler in Coburg vor Gericht
- Lübeck: Kinderschänder muss für viereinhalb Jahre hinter Gitter
- Was ist los mit dieser Justiz?
- Irakischer Asylbewerber missbraucht 12 jährige Schülerin auf Lehrertoilette
- Lokführer bekommt 4 Jahre Haft für zweifachen Kindesmissbrauch
- Ein Staatsanwalt unter Drogen
- Lange Haftstrafe für schwersten Missbrauch der eigenen Kinder
- Justizpanne? Gericht lässt Kinderschänder trotz Fluchtgefahr frei































