| Kindesmissbrauch soll ein Verbrechen werden |
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| von Michael Kappe | |
| Mittwoch, 10. September 2008 | |
(CareBlog) - Na, da hat sie sich ja mal was Schönes ausgedacht, die Beate. Merk ist ihr Name und sie ist derzeit Bayerns oberste Justizbeamtin (Justizministerin). Es grenzt fast an ein Wunder, aber nachdem nicht nur CareChild sondern viele andere Kinderschutzorganisationen seit vielen Jahren gegen Gesetze Front machen, die Ladendiebe härter bestrafen als Pädophile die kleine Kinder missbrauchen, kam die Nachricht wohl endlich an.
Kindesmissbrauch soll härter bestraft werden. Das will Beate Merk (CSU), Bayerns derzeitige Justizministerin. In Zukunft soll Kindesmissbrauch als Verbrechen eingestuft werden. Ach, das wussten Sie nicht? Dachten Sie, das wäre schon immer ein Verbrechen gewesen? Ist es auch. Allerdings nur moralisch, nicht juristisch.
Denn die sogenannten "Grundfälle" des Kindesmissbrauch (die Bezeichnung "leichter Kindesmissbrauch" geht mir einfach nicht über die Finger), waren bisher nur ein Vergehen, kein Verbrechen. Der Unterschied: Verbrechen werden mit mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Ein Grundfall des sexuellen Kindesmissbrauchs wäre beispielsweise, wenn der Missbrauch nicht mit dem (beischlafähnlichen) Eindringen in Körperöffnungen verbunden ist und der Täter in den letzten 5 Jahren nicht wegen eines ähnlichen Deliktes bestraft wurde. Handelt es sich bei dem Kind also um das erste Opfer eines (allein handelnden) Kinderschänders ist die Strafe deutlichst geringer und kann zwischen 3 Monaten und 5 Jahren liegen. Ähnlich kann der Schokoladendiebstahl im Supermarkt bestraft werden. Auch dort gibt es Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Das zweite Opfer des gleichen Täters würde eine deutlichere Genugtuung (durch härtere Bestrafung des Täters) erfahren, sofern man da überhaupt von Genugtuung sprechen kann. Beate Merk will nun auch die Grundfälle als Verbrechen einstufen und unter die Strafandrohung "nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe" stellen. Nach dem Schmarrn mit dem "Wir brauchen die Online.Durchsuchung im Kampf gegen Kinderpornografie" und ihrer diesbezüglichen Mentalhochzeit mit Wolfgang Schäuble hatte ich bekanntlich nicht sehr viel von Merk gehalten. Nun wird sie mir doch noch irgendwie sympathisch. Immerhin hat sie als erste auf dieses Missverhältnis bei Kindesmissbrauch reagiert und will dies korrigieren. Leider kein Wort mehr von Kinderpornografie. Diejenigen, die kommerziellen und privaten sexuellen Missbrauch ,selbst von Kleinstkindern, durch ihren Konsum und ihre Nachfrage anheizen, haben in Deutschland noch immer nichts Ernsthaftes zu befürchten. Viele der Verfahren gegen Konsumenten von Kinderpornografie werden mit einer Geldstrafe beendet, bzw. im Vorfeld gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt. Selten kommt es zu höheren Freiheitsstrafen. Unerfahrene Richter lassen sich regelmässig von Therapieversprechen und dem Märchen einer schlimmen Kindheit des Täters blenden - um anschliessend von ebendiesen Tätern in einschlägigen Pädophilenforen im Internet ausgelacht zu werden.. Es gab vor knapp 8 Wochen sogar einen Richter in Bielefeld, der so "freundlich" war, einen Pfarrer mit einer Minimalgeldstrafe davonkommen zu lassen, nur weil der die kinderpornografischen Bilder auf seiner Festplatte nicht weitergegeben hat und auch selbst kein Kind missbraucht hat. Als wenn dies Tatbestandsmerkmal und damit Strafvoraussetzung bei Besitz von Kinderpornografie wäre! Aber was red ich, Bielefeld gibt es eigentlch ja gar nicht (sorry, nur für Insider) Es gibt also noch viel zu tun, einen guten Schritt hat die bayerische Beate jetzt aber mal gemacht. Bundestag, übernehmen Sie! Zu diesem Thema bei Google suchen: Trackback(0)
Kommentare
(4)
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Herzlichen Glückwunsch, das ist wirklich ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Hoffentlich schliessen sich die anderen Politiker dem an.
Und wenn der 18-jährige Marco mit seiner 13-jährigen Freundin ein kleines Techtelmechtel hat, muss er sich dann auch zukünftig wegen einem Sexualverbrechen verantworten? Ein einfacher Kuss zwischen zwei jungen Verliebten könnte dann schon verheerende strafrechtliche Folgen haben! Das würde schließlich sogar heute schon unter den betreffenden Paragrafen fallen, aber nicht zuletzt an solche Fälle wurde gedacht, wenn von einem "minderschweren Fall" gesprochen wurde (in meinen Augen ist sowas ohnehin kein Fall für die Justiz...). Also bitte auch daran denken (und gerne Lösungsvorschläge machen).
"Handelt es sich bei dem Kind also um das erste Opfer eines (allein handelnden) Kinderschänders ist die Strafe deutlichst geringer und kann zwischen 3 Monaten und 5 Jahren liegen."
die Mindestfreiheitsstrafe betraegt bereits seit 2006 sechs Monate Freiheitsstrafe. Wenigstens die Fakten sollten in so einem Beitrag stimmen... Sie muessen angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben. Bitte registrieren, wenn Sie noch kein Konto haben.
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